Diese Lizenz wird in Übereinstimmung mit dem zwischen Rainer Koltermann („Lizenzgeber“) und seinem Kunden („Lizenznehmer“) geschlossenen Vertrag erteilt und gilt für diesen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Lizenzgeber, es sei denn, diese wird ausdrücklich für die vom Lizenzgeber nach dem Vertrag gelieferte „Software“ ausgeschlossen.
Diese Software ist durch das deutsche Urheberrechtsgesetz und Bestimmungen in internationalen Verträgen geschützt.
Die unbefugte Vervielfältigung und Verbreitung dieser Software oder von Teilen davon ist strafbar. Sie wird strafrechtlich sowohl nach Straf- als auch nach Zivilrecht verfolgt und kann zu schweren Strafen und/oder Schadenersatzforderungen führen.
Bitte lesen Sie alle auf diese Software anwendbaren Lizenzbestimmungen bevor Sie diese installieren und verwenden.
Der Lizenznehmer ist für die ordnungsgemäße Installation und Wartung sowie für die korrekte Nutzung der Software verantwortlich.
Allgemeine Lizenzbedingungen für die Software
1 Software-Rechte
1.1 Diese Allgemeinen Lizenzbedingungen gelten ausschließlich für die
Lieferung der Software an den Lizenznehmer. Die Software wird auf einem Datenträger oder elektronisch (Download) geliefert. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lizenznehmers dürfen nicht gelten, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich vom Lizenzgeber akzeptiert werden. Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer das Recht zur Nutzung der im Vertrag spezifizierten Software.
1.2 Für den Fall, dass der Lizenzgeber dem Kunden einen Lizenzschlüssel übermittelt, mit dem die Software freigeschaltet wird (nachfolgend als „Lizenzschlüssel“ bezeichnet), muss dieser Lizenzschlüssel ebenfalls installiert werden.
1.3 Für den Fall, dass die Software Open Source Software (im Folgenden als „OSS“ bezeichnet) enthält, ist die OSS in der Software aufgeführt. Der Lizenznehmer ist berechtigt, die OSS in Übereinstimmung mit den jeweiligen Lizenzbedingungen der OSS zu nutzen. Die Lizenzbedingungen befinden sich auf demselben Datenträger wie die Software und die Lizenzbedingungen des OSS.
Die Lizenzbedingungen des jeweiligen OSS hat Vorrang vor diesen Allgemeinen Lizenzbedingungen. Wird Software-Code verwendet, der von Dritten entwickelt wurde, wird eine solche Lizenz unter den Bedingungen der GNU General Public Lizenz (GPL), der GNU Lesser General Public License (LGPL) oder anderer anwendbarer Open-Source-Lizenzen bereitgestellt. Der Lizenznehmer kann den
Quellcode solcher Software von Dritten einschliesslich der vom Lizenzgeber vorgenommenen Änderungen auf einer CD gegen eine Gebühr erhalten, die das Medium, die Handhabung und den Versand abdecken. Der Lizenznehmer muss den technischen Support kontaktieren, um eine solche CD zu erhalten. Die CD wird nur für legale Zwecke zur Verfügung gestellt.
1.4 Die Software kann lizenzierte Software enthalten, d.h. Software, die nicht vom Lizenzgeber selbst entwickelt wurde, sondern die der Lizenzgeber von einer dritten Partei (im Folgenden als „Drittlizenzgeber“ bezeichnet) lizenziert hat. Für den Fall, dass der Lizenzgeber von dem betreffenden Drittlizenzgeber festgelegte Bedingungen und Konditionen vorgeschrieben bekommt, gelten diese
Bedingungen ebenfalls gegenüber dem Lizenznehmer. Die eigene Haftung des Lizenzgebers gegenüber dem Lizenznehmer richtet sich nach diesen Allgemeinen Lizenzbedingungen und dem geschlossenen Vertrag.
2 Lizenz
2.1 Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer die Software auf einem (1) Hardware-Gerät zu verwenden und die so installierte Software zum Zwecke der Demonstration, Installation, Anpassung, Test, Betrieb, Wartung und produktiven Einsatz zu nutzen.
2.2 Jedes weitere Recht zur Nutzung oder Unterlizenzierung der Software, sei es vom Lizenznehmer oder von seinen Endkunden an andere Parteien, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
3 Weitere Rechte und Pflichten des Lizenznehmers
3.1 Der Lizenznehmer darf eine angemessene Anzahl von Kopien von jeder Software erstellen, für die er autorisiert ist, wobei diese Kopien
ausschließlich für Datensicherungszwecke zu verwenden sind. Darüber hinaus darf der Lizenznehmer die Software nur dann und insoweit kopieren, als ihm Kopierrechte durch den Lizenzgeber in schriftlicher Form zugestanden sind.
3.2 Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Software zu modifizieren, zu dekompilieren oder zurückzuentwickeln. Er darf auch nicht einzelne Teile extrahieren, es sei denn, dies ist nach zwingendem Urheberrecht zulässig. Darüber hinaus ist der Lizenznehmer nicht berechtigt, alphanumerische Identifikatoren, Warenzeichen oder Urheberrechtshinweise aus der Software oder dem Datenträger zu entfernen. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend für die Beschreibung nach Abschnitt 1.
3.3 Der Lizenznehmer haftet für jede missbräuchliche Nutzung der Software, die gegen diese Allgemeinen Lizenzbestimmungen verstößt.
In anderer Hinsicht sind die Bedingungen des Vertrages, einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lizenzgebers anwendbar.
